Investieren in Russland (Teil 1A) – Gesellschaftsformen in Russland

Im ersten Teil meiner Artikelserie zum Thema „Investieren in Russland“ habe ich kurz die gängigen Gesellschaftsformen in Russland angesprochen, da mich aber immer wieder Fragen zu diesem Thema erreichen, möchte ich doch etwas ausführlicher auf diesen Themenbereich eingehen.

Wenn ein ausländisches Unternehmen in Russland wirtschaftlich aktiv wird, muß es sich mit dem russischen Gesellschaftsrecht auskennen. Egal, ob man Verträge mit russischen juristischen Personen abschließt oder eine eigene Tochtergesellschaft in Russland gründet – diese sind auf jeden Fall dem russischen Recht unterworfen. Es gibt in Russland inzwischen zahlreiche deutsche und internationale Anwaltskanzleien, doch man sollte als Unternehmer auch selbst einen allgemeinen Überblick haben.

Die Gesellschaftsformen in Russland erinnern stark an die in Deutschland bekannten Rechtsformen. Dies ist nicht verwunderlich, da deutsche Experten bei der Schaffung des russischen Gesellschaftsrechtes hinzugezogen wurden. Die wichtigsten Bereiche des russischen Gesellschaftsrechtes werden im Zivilgesetzbuch (N 51-ФЗ vom 30.11.1994) geregelt. Zusätzlich gibt es einzelne Gesetze über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Föderales Gesetz Nr 14-ФЗ vom 08.02.1998 mit der Neufassung Ende 2008, in Kraft seit dem 01.07.2009) und die Aktiengesellschaft (Föderales Gesetz Nr 208-ФЗ vom 26.12.1995)

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